Dein WEG zur Waffenbesitzkarte (WBK)
Ablauf & Neuerungen ab 1.11.2025 (Österreich)
Novelle seit 1. November 2025
Mit 1.11.2025 ist der erste Teil der Novellierung des Waffengesetzes in Kraft getreten.
Wichtig:
Diese Änderungen betreffen derzeit ausschließlich männliche österreichische Staatsbürger.
Hintergrund
Das Ergebnis der Stellungskommission (tauglich / untauglich) wird künftig in die waffenpsychologische Begutachtung einbezogen.
Wesentliche Neuerungen
- Der Antrag auf Ausstellung einer WBK muss vor der waffenpsychologischen Begutachtung gestellt werden.
- Bereits im Antrag ist bekannt zu geben, bei welchem Waffenpsychologen die Begutachtung erfolgen soll.
- Das Ergebnis der Stellung ist gemäß § 55a Abs. 1a WG 2001 der Waffenbehörde zu übermitteln.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Waffenbesitzkarte
Schritt 1: Antrag bei der Waffenbehörde
Mindestalter 25 Jahre bei Kategorie B (Pistole & Halbautomaten) und 21 Jahre bei Kategorie C (Repetiergewehr & Flinten), Ausnahmen bei jagdlicher oder sportlicher Ausübung möglich
Der erste Schritt ist die Antragstellung bei der zuständigen Waffenbehörde:
- In Linz: Landespolizeidirektion Oberösterreich
https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsetvweb-p/etv/public/sva/Terminvereinbarung - In den Bundesländern: Zuständige Bezirkshauptmannschaft des Hauptwohnsitzes
https://www.oesterreich.gv.at/de/linkresolution/leistung/657
In der Regel ist eine Terminvereinbarung erforderlich (telefonisch oder online).
Macht euch bitte gleich zeitnah einen Termin für den Waffenführerschein bei einem unserer Partner - siehe Unten OÖ Landkarte - aus.
Dort bekommt ihr die Kontaktdaten des zuständigen Psychologen.
Im Anschluss müsst ihr diesen Psychologen beim Termin vor Ort auf der Behörde bekanntgeben.
Aufschlüsselung der Kosten (Waffenbesitzkarte / Waffenpass – Österreich)
Behördengebühren (Antrag)
- 74,40 € für die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte mit bis zu 2 Plätzen.
Psychologisches Gutachten
- Gesetzlich vorgeschrieben gemäß Waffengesetz.
- Kosten: 283,20 €.
Waffenführerschein (Schulung / Sachkunde)
- Kosten je nach Anbieter: ca. 70 € bis 80 €.
Mitzubringende Unterlagen für das Amt
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
(entfällt bei Vorlage eines gültigen österreichischen Reisepasses oder Personalausweises) - EU-konformes Passbild (3,5 × 4,5 cm, max. 6 Monate alt)
- Angabe des gewählten Waffenpsychologen
- Nachweis zur Wehrpflicht / Tauglichkeit (nur männliche Antragsteller)
Mögliche Wehrpflicht-Nachweise für männliche Antragsteller
- Bescheinigung der Stellungskommission
- Bestätigung über Feststellung der Eignung
- Wehrdienstbuch
- Dienstzeitbestätigung
- Einberufungsbefehl
- Zivildienstbescheinigung
- Bestätigung des Heerespersonalamtes
- Online-Bestätigung via ID-Austria
Sollten keine Unterlagen vorliegen (z. B. Untauglichkeit oder Verlust), ist beim zuständigen Militärkommando Einsicht in den Verwaltungsakt zu nehmen.
Das Stellungsergebnis ist anschließend der Waffenbehörde zu übermitteln.
Schritt 2: Waffenpsychologische Begutachtung
Nach Prüfung der Unterlagen übermittelt die Behörde die Daten an den angegebenen Waffenpsychologen.
Dieser nimmt Kontakt zur Terminvereinbarung auf – eine proaktive Terminvereinbarung ist ebenfalls möglich.
⚠️ Die Dauer der behördlichen Prüfung ist derzeit nicht vorhersehbar (Tage bis mehrere Wochen möglich).
Schritt 3: Der Waffenführerschein
Der Waffenführerschein ist der Nachweis über den sachgemäßen und sicheren Umgang mit Schusswaffen.
Er ist Voraussetzung für:
- Ausstellung der Waffenbesitzkarte
- Beantragung eines Waffenpasses (Führen einer Waffe)
Inhalte der Ausbildung
Theoretischer Teil
- Rechtliche Grundlagen
- Sicherheitsbestimmungen
- Verhalten im Umgang mit Schusswaffen
Praktischer Teil
- Sicheres Laden und Entladen
- Erkennen und Beheben von Störungen
- Praktische Handhabung
Psychologisches Gutachten
Ein qualifizierter Psychologe bestätigt die waffenrechtliche Verlässlichkeit und die sichere Handhabung – auch unter psychischer Belastung.
Anmeldung zum Waffenführerschein KursSchritt 4: Erneuter Behördengang
Nach Abschluss:
- Nachweis Waffenführerschein
- Positives psychologisches Gutachten
Diese Unterlagen werden dann ein zweites mal der Bezirkshauptmannschaft vorgelegt. In der Regel ist wieder eine Terminvereinbarung erforderlich (telefonisch oder online).
Schritt 5: Ausstellung der Waffenbesitzkarte
Die zuständige Behörde sendet die WBK in der Regel innerhalb von ca. drei Wochen zu.
Schritt 6: Erwerb der eigenen Waffe
Schusswaffen sind im österreichischen Waffenrecht in Kategorien unterteilt. Bei Ersterwerb ist eine Wartefrist von 4 Wochen nach Kaufabschluss einzuhalten.
Für den privaten Besitz relevant sind Waffen der Kategorie B.
Bei der Anschaffung sollte auf folgende Punkte geachtet werden:
- Ergonomie
- Einsatzzweck (Sport, Sammlung etc.)
- Sichere Verwahrung
- Gesetzliche Meldepflichten
Schritt 7: Kontinuierliches Training
Mit dem Erwerb einer Schusswaffe übernehmen Sie Verantwortung – für sich selbst und für Ihr Umfeld.
Regelmäßiges Training:
- festigt Sicherheitsabläufe
- verbessert die Handhabung
- schafft Routine
- erhöht die Sicherheit
Kompetenz entsteht durch Wiederholung, Disziplin und verantwortungsbewusstes Handeln.
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Zuständige Waffenpsychologin:
Frau Mag. Franziska Hartl
Nächsten Termine:
Mittwoch, 8. April 2026, 13 Uhr
Mittwoch , 27. Mai 2026, 13 Uhr
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Makovskystraße 4
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Tel.: +43 7942 21211
Mail: office@shootingstore.at
Zuständige Waffenpsychologin:
Mag. Catherine Penz-Gieorgijewski
Nächsten Termine:
Dienstag, 24. März 2026, 15 Uhr
Dienstag, 21. April 2026, 15 Uhr
Dienstag, 19. Mai 2026, 15 Uhr
Dienstag, 23. Juni 2026, 15 Uhr
Dienstag, 14. Juli 2026, 15 Uh
Dienstag, 18. August 2026, 15 Uh
Dienstag, 22. September 2026, 15 Uh
Dienstag, 20. Oktober 2026, 15 Uh
Dienstag, 24. November 2026, 15 Uh
Dienstag, 22. Dezember 2026, 15 Uh
Innviertler Schützenhof

Münsteuer 8
4980 Antiesenhofen
Tel.: +43 7759 5403
Mail: info@innviertler-schuetzenhof.com
Zuständige Waffenpsychologin:
Frau Mag. Tatjana Lunz
Nächsten Termine:
- Donnerstag 9. April 2026, 17 Uhr
Die Termine werden vorab monatlich bekanntgegeben








