Dein WEG zur Waffenbesitzkarte (WBK)
Ablauf & Neuerungen ab 1.11.2025 (Österreich)

Novelle seit 1. November 2025

Mit 1.11.2025 ist der erste Teil der Novellierung des Waffengesetzes in Kraft getreten.

Wichtig:
Diese Änderungen betreffen derzeit ausschließlich männliche österreichische Staatsbürger.

Hintergrund

Das Ergebnis der Stellungskommission (tauglich / untauglich) wird künftig in die waffenpsychologische Begutachtung einbezogen.

Wesentliche Neuerungen

  1. Der Antrag auf Ausstellung einer WBK muss vor der waffenpsychologischen Begutachtung gestellt werden.
  2. Bereits im Antrag ist bekannt zu geben, bei welchem Waffenpsychologen die Begutachtung erfolgen soll.
  3. Das Ergebnis der Stellung ist gemäß § 55a Abs. 1a WG 2001 der Waffenbehörde zu übermitteln.

Anmeldung zum Waffenführerschein Kurs

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Waffenbesitzkarte

Schritt 1: Antrag bei der Waffenbehörde

Mindestalter 25 Jahre bei Kategorie B (Pistole & Halbautomaten) und 21 Jahre bei Kategorie C (Repetiergewehr & Flinten), Ausnahmen bei jagdlicher oder sportlicher Ausübung möglich

Der erste Schritt ist die Antragstellung bei der zuständigen Waffenbehörde:

In der Regel ist eine Terminvereinbarung erforderlich (telefonisch oder online).

Macht euch bitte gleich zeitnah einen Termin für den Waffenführerschein bei einem unserer Partner - siehe Unten OÖ Landkarte - aus.
Dort bekommt ihr die Kontaktdaten des zuständigen Psychologen.
Im Anschluss müsst ihr diesen Psychologen beim Termin vor Ort auf der Behörde bekanntgeben.

Aufschlüsselung der Kosten (Waffenbesitzkarte / Waffenpass – Österreich)

Behördengebühren (Antrag)

  • 74,40 € für die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte mit bis zu 2 Plätzen.

Psychologisches Gutachten

  • Gesetzlich vorgeschrieben gemäß Waffengesetz.
  • Kosten: 283,20 €.

Waffenführerschein (Schulung / Sachkunde)

  • Kosten je nach Anbieter: ca. 70 € bis 80 €.

Mitzubringende Unterlagen für das Amt

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
    (entfällt bei Vorlage eines gültigen österreichischen Reisepasses oder Personalausweises)
  • EU-konformes Passbild (3,5 × 4,5 cm, max. 6 Monate alt)
  • Angabe des gewählten Waffenpsychologen
  • Nachweis zur Wehrpflicht / Tauglichkeit (nur männliche Antragsteller)

Mögliche Wehrpflicht-Nachweise für männliche Antragsteller

  • Bescheinigung der Stellungskommission
  • Bestätigung über Feststellung der Eignung
  • Wehrdienstbuch
  • Dienstzeitbestätigung
  • Einberufungsbefehl
  • Zivildienstbescheinigung
  • Bestätigung des Heerespersonalamtes
  • Online-Bestätigung via ID-Austria

Sollten keine Unterlagen vorliegen (z. B. Untauglichkeit oder Verlust), ist beim zuständigen Militärkommando Einsicht in den Verwaltungsakt zu nehmen.
Das Stellungsergebnis ist anschließend der Waffenbehörde zu übermitteln.

Schritt 2: Waffenpsychologische Begutachtung

Nach Prüfung der Unterlagen übermittelt die Behörde die Daten an den angegebenen Waffenpsychologen.

Dieser nimmt Kontakt zur Terminvereinbarung auf – eine proaktive Terminvereinbarung ist ebenfalls möglich.

⚠️ Die Dauer der behördlichen Prüfung ist derzeit nicht vorhersehbar (Tage bis mehrere Wochen möglich).


Schritt 3: Der Waffenführerschein

Der Waffenführerschein ist der Nachweis über den sachgemäßen und sicheren Umgang mit Schusswaffen.
Er ist Voraussetzung für:

  • Ausstellung der Waffenbesitzkarte
  • Beantragung eines Waffenpasses (Führen einer Waffe)

Inhalte der Ausbildung

Theoretischer Teil

  • Rechtliche Grundlagen
  • Sicherheitsbestimmungen
  • Verhalten im Umgang mit Schusswaffen

Praktischer Teil

  • Sicheres Laden und Entladen
  • Erkennen und Beheben von Störungen
  • Praktische Handhabung

Psychologisches Gutachten

Ein qualifizierter Psychologe bestätigt die waffenrechtliche Verlässlichkeit und die sichere Handhabung – auch unter psychischer Belastung.

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Schritt 4: Erneuter Behördengang

Nach Abschluss:

  • Nachweis Waffenführerschein
  • Positives psychologisches Gutachten

Diese Unterlagen werden dann ein zweites mal der Bezirkshauptmannschaft vorgelegt. In der Regel ist wieder eine Terminvereinbarung erforderlich (telefonisch oder online).

Schritt 5: Ausstellung der Waffenbesitzkarte

Die zuständige Behörde sendet die WBK in der Regel innerhalb von ca. drei Wochen zu.

Schritt 6: Erwerb der eigenen Waffe

Schusswaffen sind im österreichischen Waffenrecht in Kategorien unterteilt. Bei Ersterwerb ist eine Wartefrist von 4 Wochen nach Kaufabschluss einzuhalten.
Für den privaten Besitz relevant sind Waffen der Kategorie B.

Bei der Anschaffung sollte auf folgende Punkte geachtet werden:

  • Ergonomie
  • Einsatzzweck (Sport, Sammlung etc.)
  • Sichere Verwahrung
  • Gesetzliche Meldepflichten

Schritt 7: Kontinuierliches Training

Mit dem Erwerb einer Schusswaffe übernehmen Sie Verantwortung – für sich selbst und für Ihr Umfeld.

Regelmäßiges Training:

  • festigt Sicherheitsabläufe
  • verbessert die Handhabung
  • schafft Routine
  • erhöht die Sicherheit

Kompetenz entsteht durch Wiederholung, Disziplin und verantwortungsbewusstes Handeln.

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Welser Straße 15
4060 Leonding
Tel.: +43 732 652 000
Mail: jagd@weitgasser.at

Zuständige Waffenpsychologin:
Frau Mag. Franziska Hartl

Nächsten Termine:

  • Mittwoch, 8. April 2026, 13 Uhr

  • Mittwoch , 27. Mai 2026, 13 Uhr

 

Shootingstore Freistadt

 

Makovskystraße 4
4240 Freistadt
Tel.: +43 7942 21211
Mail: office@shootingstore.at

Zuständige Waffenpsychologin:
Mag. Catherine Penz-Gieorgijewski

 

Nächsten Termine:

  • Dienstag, 24. März 2026, 15 Uhr

  • Dienstag, 21. April 2026, 15 Uhr

  • Dienstag, 19. Mai 2026, 15 Uhr

  • Dienstag, 23. Juni 2026, 15 Uhr

  • Dienstag, 14. Juli 2026, 15 Uh

  • Dienstag, 18. August 2026, 15 Uh

  • Dienstag, 22. September 2026, 15 Uh

  • Dienstag, 20. Oktober 2026, 15 Uh

  • Dienstag, 24. November 2026, 15 Uh

  • Dienstag, 22. Dezember 2026, 15 Uh

Innviertler Schützenhof

 

Münsteuer 8
4980 Antiesenhofen
Tel.: +43 7759 5403
Mail: info@innviertler-schuetzenhof.com

Zuständige Waffenpsychologin:
Frau Mag. Tatjana Lunz

Nächsten Termine:

  • Donnerstag 9. April 2026, 17 Uhr

Die Termine werden vorab monatlich bekanntgegeben

Stornoregelung

Bitte beachte, dass es sich um ein Ausbildungs-, Trainingsformat mit begrenzter Teilnehmerzahl handelt. Auch wenn unerwartete Ereignisse wie Krankheit oder andere Notfälle auftreten können, ist es uns nicht möglich, das Risiko kurzfristiger Absagen zu tragen, da keine Ersatzteilnehmer aktiviert werden können.

Stornobedingungen

✅ Bis 7 Tage vor Kursbeginn: 100 % Rückerstattung
✅ Bis 3 Tage vor Kursbeginn: 50 % Rückerstattung
✅ Weniger als 72 Stunden vor Kursbeginn: Keine Rückerstattung

Im Krankheitsfall bieten wir dir die Möglichkeit, den Kurs zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Bitte informiere uns in diesem Fall so früh wie möglich.

Dies dient dazu, unsere Verpflichtungen gegenüber Ausbildern, Dienstleistern, Partnern und Lieferanten einzuhalten. Wir bitten um dein Verständnis.

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